Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Personalvermittlung von Viva Personal
1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Personal zur Festanstellung zwischen Viva Personal, Inhaber Justus Graumann (nachfolgend „Vermittler"), und dem Auftraggeber (Unternehmen jeglicher Branche, nachfolgend „Auftraggeber"). Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Anfrage von Kandidatendaten in Textform (z. B. als E-Mail-Anhang) zugänglich gemacht. Mit der Anforderung von Klardaten eines Kandidaten oder der Vereinbarung eines Vorstellungstermins erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
2. Vertragsgegenstand Der Vermittler stellt dem Auftraggeber Profile von Kandidaten vor. Die Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
3. Honorar und Zahlungsmodalitäten (1) Der Honoraranspruch des Vermittlers beträgt 15 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten. Das Honorar versteht sich als Endpreis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). (2) Der vollständige Honoraranspruch (100 %) wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. (3) Als Bruttojahresgehalt gilt das vertraglich vereinbarte Bruttofestgehalt (12 Monatsgehälter) zuzüglich garantierter Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld). Nicht garantierte, erfolgsabhängige Bestandteile sowie geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen) bleiben unberücksichtigt. (4) Bei Zahlungsverzug ist der Vermittler berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale gemäß § 288 BGB zu berechnen. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Garantie (1) Scheidet der vermittelte Kandidat innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsbeginn auf eigenen Wunsch oder durch Kündigung seitens des Auftraggebers aus dem Arbeitsverhältnis aus, erstattet der Vermittler 50 % des bereits gezahlten Honorars zurück. (2) Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn das Ausscheiden auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Änderung der vereinbarten Arbeitsbedingungen, Nichtzahlung der Vergütung).
5. Informationspflicht Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vorgestellten Kandidaten zu informieren und das vereinbarte Bruttojahresgehalt nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Arbeitsvertrages (personenbezogene Angaben dürfen geschwärzt werden) oder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers.
6. Kundenschutz und Vertraulichkeit (1) Alle übermittelten Kandidatenprofile sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Vermittlers ist untersagt. (2) Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung eines Kandidaten ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande, ohne dass der Vermittler unmittelbar daran beteiligt war, bleibt der volle Honoraranspruch nach Ziffer 3 bestehen.
7. Unverbindlichkeit der Vermittlung Die Vorstellung von Kandidatenprofilen durch den Vermittler stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Die Entscheidung über eine Einstellung trifft ausschließlich der Auftraggeber. Zwischen dem Vermittler und dem vermittelten Kandidaten besteht kein Arbeits- oder Auftragsverhältnis.
8. Datenschutz Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten der Kandidaten und Ansprechpartner des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kandidatenprofile werden nur mit vorheriger Einwilligung des jeweiligen Kandidaten an Auftraggeber weitergegeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Kandidatendaten ausschließlich zum Zweck der Personalauswahl zu verwenden und nach Abschluss des Auswahlverfahrens zu löschen, sofern kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
9. Haftung Der Vermittler prüft die Angaben der Bewerber nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder für die tatsächliche fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten für die zu besetzende Stelle. Die Entscheidung über die Einstellung trifft allein der Auftraggeber.
10. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Viva Personal · Justus Graumann · Billwerder Billdeich 251 · 21033 Hamburg
Stand: 09/2026
